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   OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18   

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OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18 (https://dejure.org/2018,40912)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29.08.2018 - 2 B 290/18 (https://dejure.org/2018,40912)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 29. August 2018 - 2 B 290/18 (https://dejure.org/2018,40912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    BeamtStG § 39 VwGO § 80 Abs. 3
    Beamter; Verbot; Führung; Dienstgeschäfte; Anordnung; Sofortvollzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.07.1979 - 1 WB 67.78
    Auszug aus OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
    Die endgültige Klärung der gegen den betroffenen Beamten erhobenen Vorwürfe ist hingegen den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. VerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).

    Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erlischt kraft Gesetzes, wenn die in Satz 2 benannte Frist ergebnislos abläuft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; NdsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010, NVwZ-RR 2010, 492).11 Nach diesen Maßstäben ist nach den vorliegenden amtsärztlichen Gutachten, die dem Antragsteller erhebliche gesundheitliche Einschränkungen attestieren und ihm die für den Dienst in einer Justizvollzugsanstalt erforderlichen Fähigkeiten im erheblichen Umfang absprechen, die Auffassung des Antragsgegners berechtigt, ihn von seinen Aufgaben freizustellen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - 1 M 16/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Zum Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
    Die endgültige Klärung der gegen den betroffenen Beamten erhobenen Vorwürfe ist hingegen den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. VerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).

    Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
    Denn ihm kommt ein in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistetes Recht auf amtsgemäße Beschäftigung zu, d. h. auf die Übertragung und Ausübung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 1975, BVerwGE 49, 64, 67 ff.; Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150; Urt. v. 3. März 2005, BVerwGE 123, 107, 109).
  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
    Denn ihm kommt ein in Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistetes Recht auf amtsgemäße Beschäftigung zu, d. h. auf die Übertragung und Ausübung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden Aufgabenkreises (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Juli 1975, BVerwGE 49, 64, 67 ff.; Urt. v. 22. Mai 1980, BVerwGE 60, 144, 150; Urt. v. 3. März 2005, BVerwGE 123, 107, 109).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.2010 - 5 ME 270/09

    Zustellung einer Verfügung über das Verbot der Führung von Dienstgeschäften an

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
    Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erlischt kraft Gesetzes, wenn die in Satz 2 benannte Frist ergebnislos abläuft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Juli 1979, BVerwGE 63, 250, 252; NdsOVG, Beschl. v. 1. Februar 2010, NVwZ-RR 2010, 492).11 Nach diesen Maßstäben ist nach den vorliegenden amtsärztlichen Gutachten, die dem Antragsteller erhebliche gesundheitliche Einschränkungen attestieren und ihm die für den Dienst in einer Justizvollzugsanstalt erforderlichen Fähigkeiten im erheblichen Umfang absprechen, die Auffassung des Antragsgegners berechtigt, ihn von seinen Aufgaben freizustellen.
  • OVG Sachsen, 05.08.2011 - 2 B 259/10

    Entlassung eines Studienreferendars aus dem Vorbereitungsdienst, Anforderungen an

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
    Auch auf die inhaltliche Richtigkeit der für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es nicht an (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 80 Rn. 85; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rn. 35; st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 5. August 2011, SächsVBl. 2012, 218, und v. 14. November 2014 - 2 B 229/14 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen, 08.06.2012 - 2 B 520/09

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, vorzeitige Versetzung in den Ruhestand,

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
    Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte suspendiert die mit dem konkretfunktionellen Amt verbundene Dienstleistungspflicht in der Weise, dass der Beamte zur Dienstleistung nicht mehr berechtigt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 8. Juni 2012 - 2 B 520/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 06.09.2011 - 2 B 519/09
    Auszug aus OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
    Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 2 B 325/13

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Geltungsdauer, Entfallen

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
    Dieser war wegen des vorläufigen Charakters der begehrten Regelung zu halbieren (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 18. Juni 2013 - 2 B 325/13 -, juris).
  • OVG Sachsen, 14.11.2014 - 2 B 229/14

    Benachteiligungsverbot für Behinderte, Förderschulpflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 29.08.2018 - 2 B 290/18
    Auch auf die inhaltliche Richtigkeit der für die Anordnung des Sofortvollzugs gegebenen Begründung kommt es nicht an (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 80 Rn. 85; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rn. 35; st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschl. v. 5. August 2011, SächsVBl. 2012, 218, und v. 14. November 2014 - 2 B 229/14 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme;

    § 39 Satz 2 BeamtStG verlangt vor diesem Hintergrund allerdings nur, dass innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Anordnung des Verbotes eines der dort genannten Verfahren eingeleitet wird (Sächs. OVG, Beschl. v. 29.08.2018 - 2 B 290/18, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 30.01.2019 - 2 B 431/18

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Rassistische Textnachricht;

    Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris Rn. 7 und v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
  • OVG Sachsen, 04.01.2022 - 2 E 78/21

    Beamter; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Streitwert; Eilverfahren

    Denn die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg, weil das Verwaltungsgericht im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. die im Beschluss angegebenen Entscheidung - BA S. 17; zusätzlich Senatsbeschl. v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris m. w. N.) den Streitwert zu Recht auf 2.500 EUR festgesetzt hat.
  • OVG Sachsen, 04.08.2023 - 2 B 86/23

    Beamter; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Anhörung

    Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung - also auch keine Beweiserhebung - erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 -, juris Rn. 7, v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris Rn. 9 und v. 29. November 2022 - 2 B 257/22 -, juris Rn. 14 f.; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
  • OVG Sachsen, 29.11.2022 - 2 B 257/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Für eine Anordnung nach § 39 Satz 1 BeamtStG ist daher keine erschöpfende Aufklärung - also auch keine Beweiserhebung - erforderlich; es genügt, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheint (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19. November 1998, Buchholz 236.1 § 22 SG Nr. 2, S. 3 m. w. N.; Senatsbeschl. v. 6. September 2011 - 2 B 519/09 - , juris Rn. 7 und v. 29. August 2018 - 2 B 290/18 -, juris Rn. 9; OVG LSA, Beschl. v. 23. Februar 2011, NVwZ-RR 2011, 488).
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